AGB
AGB Ü bersetzungen
Allgemeine Geschä ftsbedingungen für Ü bersetzungen
1. Vertragsabschluss
Unsere Verträge werden grundsätzlich schriftlich geschlossen und bestehen aus einem Vertragsanbot
sowie dessen Annahme (Auftragserteilung). Falls ein Vertrag ausnahmsweise nur mündlich
geschlossen werden sollte, gilt dieser mit der Erbringung der bestellten
Leistungen als erfüllt und im Falle von Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Vertrages gilt
der Inhalt der von uns über die mündlichen Vereinbarungen festgehaltenen Notizen als Vertragsinhalt.
2. Kostenvoranschlag
Im Falle der Übermittlung von Kostenvoranschlägen durch uns leisten wir für deren
Richtigkeit nur insoweit gewähr, als uns der zu übersetzende Ausgangstext zur Verfügung gestellt
wurde; Kostenerhöhungen im Ausmaß bis zu 15 % sind jederzeit zulässig und können daher auch in
Rechnung gestellt werden. Soweit sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen in einem größeren
Ausmaß als unvermeidlich herausstellen sollten, übernehmen wir die Verpflichtung, den Auftraggeber
davon unverzüglich zu unterrichten und räumen ihm das Recht ein, vom geschlossenen Vertrag
innerhalb einer Frist von acht Kalendertagen schriftlich zurückzutreten, wobei diese
Rücktrittserklärung spätestens am achten Tag nach Erhalt unserer Mitteilung bzw. im Falle der
Verständigung auf elektronischem Weg, am achten Tag nach Versendung derselben, bei uns eingehen
muss; später eingehende Rücktrittserklärungen können nicht akzeptiert werden. Tritt der Kunde trotz
der derartigeren Mitteilung nicht vom Vertrag zurück, so erklärt er sich stillschweigend mit der
angekündigten kosten- und Preiserhöhung einverstanden. Unabhängig davon, sind Kostenerhöhungen
in Folge von Auftragsänderungen oder Zusatzaufträgen immer zulässig.
3. Erfüllungszeit
Grundsätzlich sind wir nur dann zur Einhaltung bestimmter Erfüllungs- bzw. Lieferzeiten verpflichtet,
wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt bei Erbringung
schriftlicher Übersetzungen die Versendung der schriftlichen Ausfertigung der Übersetzung an den
Kunden als Liefertermin. Im Falle der Vereinbarung von Fixgeschäften, gilt der Auftrag automatisch als
storniert, wenn wir den vereinbarten Termin nicht einhalten sollten. Auch in diesem Falle werden wir
uns bemühen, den Kunden rechtzeitig vor dem Termin von der Unmöglichkeit der fristgerechten
Leistungserbringung zu verständigen. In jedem Fall kann der Auftraggeber Schadensersatz nur bei
nachgewiesenem Eintritt eines Schadens und nur bis zur Höhe der Auftragssumme verlangen; etwa
geleistete Anzahlungen sind von uns zurückzuerstatten.
4. Zahlungsbedingungen
Wir sind berechtigt, nach Auftragserteilung eine erste Teilrechnung über 50 % des vereinbarten
Honorars in Rechnung zu stellen und der Kunde hat diesen Betrag sowie die Restsumme nach
Erbringung unserer Leistung und Übermittlung der Endabrechnung jeweils innerhalb von 14 Tagen -
spesenfrei für uns - zur Überweisung zu bringen.
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne jede
Nachfristsetzung zurückzutreten und Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen. Falls wir
unsere Forderungen einmahnen müssen, hat der Kunde uns die Kosten jedes Mahnschreibens mit
einem Betrag von € 30,00 zu ersetzen und die tarifmäßigen Kosten des eingeschalteten Inkassobüros
bzw. Rechtsanwaltes zu übernehmen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, 6 % Zinsen
jährlich – und wenn der Kunde Kaufmann ist 8 % über dem Basis Zinssatz gem. § 352 UGB – zu
verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den
Kunden zustehender Forderungen unser Eigentum. Darüber hinaus genießt die Übersetzung den
Schutz des Urheberrechtes. Die uns zur Übersetzung übergebenen Ausgangstexte und Unterlagen
bleiben solange in unserer Verwahrung, bis alle unsere Entgeltsforderungen erfüllt sind. Für die
ordnungsgemäße Verwahrung haften wir aber nur für einen Zeitraum von vier Wochen ab
Auftragserteilung und ohne jede Verpflichtung zur Versicherung der uns übergebenen Unterlagen.
6. Gewährleistung und Haftung
a) Qualitätsgarantie
Wir leisten Gewähr für die fachliche und sprachliche Richtigkeit unserer Übersetzung, ausgenommen
die Übersetzung (Umrechnung) von Zahlen und Angaben in fremden
Währungen, die auch in der Originalfassung wiedergegeben werden können. Falls keine besonderen
Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen werden oder aus
der Art des Auftrages ersichtlich sind, wird die Übersetzungsleistung von uns nach bestem Wissen und
Gewissen erbracht. Bei unverständlichen oder nicht stimmigen Textvorlagen wird eine dem
Originaltext möglichst nahekommende Übersetzung geleistet, wobei wir berechtigt sind, stilistische
Verbesserungen durchzuführen. Dies und sogenannte „Annäherungsübersetzungen“ von spezifischen
Terminologien (etwa für bestimmte Firmen, Branchen oder Fachgebiete) gelten nicht als
Übersetzungsmängel. Textpassagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten oder unleserlich sind,
müssen nicht übersetzt werden und können auch im Falle eines Übersetzungsversuches nicht als
mangelhaft gerügt werden. Falls die uns übergebenen Texte bestimmten
Geheimhaltungsbestimmungen unterliegen, sind wir ausdrücklich darüber zu informieren, damit wir
auch die von uns eingeschalteten Hilfskräfte entsprechend anweisen können. Wenn die vom Kunden
gewünschte Übersetzung einen speziellen Hintergrund hat bzw. er dieselbe für einen bestimmten
Zweck verwenden will (bestimmtes Zielland, rechtliche Zwecke, Veröffentlichung oder Werbemittel
etc.) so können wir die zugesicherte Gewähr nur insoweit aufrechterhalten, als uns diese Zwecke bei
Auftragserteilung bekannt gegeben werden.
b) Mängelbehebung
Sollten sich dennoch Mängelrügen ergeben, so sind uns dieselben umgehend schriftlich bekannt zu
geben und wir werden uns bemühen, tatsächlich vorhandene Mängel innerhalb angemessener Frist zu
beheben. Falls uns diese Verbesserung nicht fristgerecht gelingen sollte, ist der Kunde – außer im Falle
der absoluten Unbrauchbarkeit der Übersetzung – berechtigt, eine Preisminderung von max. 20 % zu
verlangen. Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Lieferung
bzw. bei verdeckten Mängeln sofort nach deren Entdeckung erfolgen. Anderenfalls und nach Ablauf
einer Frist von sechs Monaten ab Auftragserfüllung stehen dem Kunden keine wie immer gearteten
Ansprüche auf Vertragsaufhebung, Gewährleistung oder Schadensersatz gegen uns zu.
c) Schadenersatz
sollte dem Kunden trotz größter Sorgfalt unsererseits durch eine erheblich fehlerhafte und nach
Mängelrüge nicht korrigierte oder nicht mehr rechtzeitig korrigierbare Übersetzung ein tatsächlicher
Schaden entstehen, so werden die entsprechenden Ersatzansprüche des Kunden mit dem Wert des an
uns bezahlten Entgeltes begrenzt. Derartige Forderungen sind ebenfalls spätestens 6 Monate nach
Auftragserfüllung erloschen. Grundsätzlich haften wir für eingetretene Schäden nur bei grober
Fahrlässigkeit und nur für den positiven Schaden (ausgenommen entgangenen Gewinn und
Folgeschäden). Für Fehler und Verzögerungen bei Versand bzw. elektronischer Übertragung unserer
Übersetzungen sowie teilweisen oder gänzlichen Verlust derselben, wird von uns keine Haftung
übernommen.
7. Rechte Dritter
Wir sind nicht verpflichtet, den uns zur Übersetzung übergebenen Ausgangstext auf rechte Dritter zu
überprüfen, sondern der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ihm alle entsprechenden Rechte an diesem
Text zustehen und er hat uns anderenfalls gegenüber allen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu
halten. Soweit urheberrechtlich geschützte Übersetzungen in Auftrag gegeben werden, hat der Kunde
den Verwendungszweck der Übersetzung genau zu bezeichnen und ist verpflichtet, alle nationalen
und internationalen gesetzlichen und vertraglichen Regeln bezüglich der Verwertung von Werken der
Literatur und Kunst zu beachten. Sollte der Kunde von dritter Seite wegen einer angeblichen
Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so hat er uns unverzüglich darüber zu informieren
und uns für den Fall eines Gerichtsverfahrens, die Teilnahme an demselben zu ermöglichen. Falls wir
selbst aus einem solchen Grunde von dritter Seite gerichtlich in Anspruch genommen werden sollten,
werden wir dem Kunden ebenfalls darüber informieren. Wenn er sich trotzdem an dem
Gerichtsverfahren nicht beteiligen sollte, sind wir berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.
8. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich
festgehalten werden; mündliche Nebenabreden werden nicht anerkannt. Schriftlichkeit ist auch dann
gegeben, wenn der Text auf elektronische Weise versendet wird, wobei allerdings für den Auftrag
bzw. die Vertragsannahme durch den Kunden entweder eine sichere elektronische Signatur
verwendet oder die entsprechende Erklärung auch in Papierform mittels Post übermittelt werden
muss.
8. Allgemeines
a) Grundsätzlich verpflichten wir uns zur Verschwiegenheit bezüglich aller uns übergebenen
Unterlagen und zur Kenntnis gelangende Umstände des Kunden; diese Verpflichtung werden wir auch
allen von uns beauftragten Hilfspersonen auferlegen.
b) Auch der Kunde (Auftraggeber) ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit bezüglich aller ihm zur
Kenntnis gelangenden betrieblichen und geschäftlichen Umstände unseres Unternehmens,
insbesondere die von uns begehrten Preise verpflichtet: sollte ein von uns beschäftigtes
Unternehmen oder ein für uns tätig gewordener Dolmetscher den Kunden seine Dienste direkt
anbieten, so verpflichtet sich letzterer uns davon umgehend Bericht zu erstatten und in keine direkten
Vertragsbeziehungen mit den genannten Personen zu treten.
c) Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen uns mit unseren Honorar Ansprüchen wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
d) Der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist nach österreichischem Recht
auszulegen und – mangels gegenteiliger Vereinbarung – in deutscher Sprache zu verfassen.
e) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der abgeschlossenen Vereinbarung oder
dieser AGB, bleiben die übrigen Regelungen und der Vertrag als solcher weiterhin bestehen und die
Parteien werden sich bemühen, die unwirksamen Bestimmungen durch solche Regeln zu ersetzen, die
den aufgehobenen Vereinbarungen möglichst nahekommen und dem wirtschaftlichen Zweck des
Vertrages entsprechen.
f) Zur Entscheidung aller auf Grund der mit uns abgeschlossenen Verträge entstehenden Streitigkeiten
ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht der Landeshauptstadt Salzburg zuständig.