AGB Übersetzungen

 AGB


AGB Ü bersetzungen 

Allgemeine Geschä ftsbedingungen für Ü bersetzungen



1. Vertragsabschluss


Unsere Verträge werden grundsätzlich schriftlich geschlossen und bestehen aus einem Vertragsanbot

sowie dessen Annahme (Auftragserteilung). Falls ein Vertrag ausnahmsweise nur mündlich

geschlossen werden sollte, gilt dieser mit der Erbringung der bestellten

Leistungen als erfüllt und im Falle von Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Vertrages gilt

der Inhalt der von uns über die mündlichen Vereinbarungen festgehaltenen Notizen als Vertragsinhalt.


2. Kostenvoranschlag


Im Falle der Übermittlung von Kostenvoranschlägen durch uns leisten wir für deren

Richtigkeit nur insoweit gewähr, als uns der zu übersetzende Ausgangstext zur Verfügung gestellt

wurde; Kostenerhöhungen im Ausmaß bis zu 15 % sind jederzeit zulässig und können daher auch in

Rechnung gestellt werden. Soweit sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen in einem größeren

Ausmaß als unvermeidlich herausstellen sollten, übernehmen wir die Verpflichtung, den Auftraggeber

davon unverzüglich zu unterrichten und räumen ihm das Recht ein, vom geschlossenen Vertrag

innerhalb einer Frist von acht Kalendertagen schriftlich zurückzutreten, wobei diese

Rücktrittserklärung spätestens am achten Tag nach Erhalt unserer Mitteilung bzw. im Falle der

Verständigung auf elektronischem Weg, am achten Tag nach Versendung derselben, bei uns eingehen

muss; später eingehende Rücktrittserklärungen können nicht akzeptiert werden. Tritt der Kunde trotz

der derartigeren Mitteilung nicht vom Vertrag zurück, so erklärt er sich stillschweigend mit der

angekündigten kosten- und Preiserhöhung einverstanden. Unabhängig davon, sind Kostenerhöhungen

in Folge von Auftragsänderungen oder Zusatzaufträgen immer zulässig.


3. Erfüllungszeit


Grundsätzlich sind wir nur dann zur Einhaltung bestimmter Erfüllungs- bzw. Lieferzeiten verpflichtet,

wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt bei Erbringung

schriftlicher Übersetzungen die Versendung der schriftlichen Ausfertigung der Übersetzung an den

Kunden als Liefertermin. Im Falle der Vereinbarung von Fixgeschäften, gilt der Auftrag automatisch als

storniert, wenn wir den vereinbarten Termin nicht einhalten sollten. Auch in diesem Falle werden wir

uns bemühen, den Kunden rechtzeitig vor dem Termin von der Unmöglichkeit der fristgerechten

Leistungserbringung zu verständigen. In jedem Fall kann der Auftraggeber Schadensersatz nur bei

nachgewiesenem Eintritt eines Schadens und nur bis zur Höhe der Auftragssumme verlangen; etwa

geleistete Anzahlungen sind von uns zurückzuerstatten.


4. Zahlungsbedingungen


Wir sind berechtigt, nach Auftragserteilung eine erste Teilrechnung über 50 % des vereinbarten

Honorars in Rechnung zu stellen und der Kunde hat diesen Betrag sowie die Restsumme nach

Erbringung unserer Leistung und Übermittlung der Endabrechnung jeweils innerhalb von 14 Tagen -

spesenfrei für uns - zur Überweisung zu bringen.
Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne jede

Nachfristsetzung zurückzutreten und Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen. Falls wir

unsere Forderungen einmahnen müssen, hat der Kunde uns die Kosten jedes Mahnschreibens mit

einem Betrag von € 30,00 zu ersetzen und die tarifmäßigen Kosten des eingeschalteten Inkassobüros

bzw. Rechtsanwaltes zu übernehmen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, 6 % Zinsen

jährlich – und wenn der Kunde Kaufmann ist 8 % über dem Basis Zinssatz gem. § 352 UGB – zu

verlangen.


5. Eigentumsvorbehalt


Die von uns gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den

Kunden zustehender Forderungen unser Eigentum. Darüber hinaus genießt die Übersetzung den

Schutz des Urheberrechtes. Die uns zur Übersetzung übergebenen Ausgangstexte und Unterlagen

bleiben solange in unserer Verwahrung, bis alle unsere Entgeltsforderungen erfüllt sind. Für die

ordnungsgemäße Verwahrung haften wir aber nur für einen Zeitraum von vier Wochen ab

Auftragserteilung und ohne jede Verpflichtung zur Versicherung der uns übergebenen Unterlagen.


6. Gewährleistung und Haftung


a) Qualitätsgarantie

Wir leisten Gewähr für die fachliche und sprachliche Richtigkeit unserer Übersetzung, ausgenommen

die Übersetzung (Umrechnung) von Zahlen und Angaben in fremden

Währungen, die auch in der Originalfassung wiedergegeben werden können. Falls keine besonderen

Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen werden oder aus

der Art des Auftrages ersichtlich sind, wird die Übersetzungsleistung von uns nach bestem Wissen und

Gewissen erbracht. Bei unverständlichen oder nicht stimmigen Textvorlagen wird eine dem

Originaltext möglichst nahekommende Übersetzung geleistet, wobei wir berechtigt sind, stilistische

Verbesserungen durchzuführen. Dies und sogenannte „Annäherungsübersetzungen“ von spezifischen

Terminologien (etwa für bestimmte Firmen, Branchen oder Fachgebiete) gelten nicht als

Übersetzungsmängel. Textpassagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten oder unleserlich sind,

müssen nicht übersetzt werden und können auch im Falle eines Übersetzungsversuches nicht als

mangelhaft gerügt werden. Falls die uns übergebenen Texte bestimmten

Geheimhaltungsbestimmungen unterliegen, sind wir ausdrücklich darüber zu informieren, damit wir

auch die von uns eingeschalteten Hilfskräfte entsprechend anweisen können. Wenn die vom Kunden

gewünschte Übersetzung einen speziellen Hintergrund hat bzw. er dieselbe für einen bestimmten

Zweck verwenden will (bestimmtes Zielland, rechtliche Zwecke, Veröffentlichung oder Werbemittel

etc.) so können wir die zugesicherte Gewähr nur insoweit aufrechterhalten, als uns diese Zwecke bei

Auftragserteilung bekannt gegeben werden.

b) Mängelbehebung

Sollten sich dennoch Mängelrügen ergeben, so sind uns dieselben umgehend schriftlich bekannt zu

geben und wir werden uns bemühen, tatsächlich vorhandene Mängel innerhalb angemessener Frist zu

beheben. Falls uns diese Verbesserung nicht fristgerecht gelingen sollte, ist der Kunde – außer im Falle

der absoluten Unbrauchbarkeit der Übersetzung – berechtigt, eine Preisminderung von max. 20 % zu

verlangen. Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Lieferung
bzw. bei verdeckten Mängeln sofort nach deren Entdeckung erfolgen. Anderenfalls und nach Ablauf

einer Frist von sechs Monaten ab Auftragserfüllung stehen dem Kunden keine wie immer gearteten

Ansprüche auf Vertragsaufhebung, Gewährleistung oder Schadensersatz gegen uns zu.

c) Schadenersatz

sollte dem Kunden trotz größter Sorgfalt unsererseits durch eine erheblich fehlerhafte und nach

Mängelrüge nicht korrigierte oder nicht mehr rechtzeitig korrigierbare Übersetzung ein tatsächlicher

Schaden entstehen, so werden die entsprechenden Ersatzansprüche des Kunden mit dem Wert des an

uns bezahlten Entgeltes begrenzt. Derartige Forderungen sind ebenfalls spätestens 6 Monate nach

Auftragserfüllung erloschen. Grundsätzlich haften wir für eingetretene Schäden nur bei grober

Fahrlässigkeit und nur für den positiven Schaden (ausgenommen entgangenen Gewinn und

Folgeschäden). Für Fehler und Verzögerungen bei Versand bzw. elektronischer Übertragung unserer

Übersetzungen sowie teilweisen oder gänzlichen Verlust derselben, wird von uns keine Haftung

übernommen.


7. Rechte Dritter


Wir sind nicht verpflichtet, den uns zur Übersetzung übergebenen Ausgangstext auf rechte Dritter zu

überprüfen, sondern der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ihm alle entsprechenden Rechte an diesem

Text zustehen und er hat uns anderenfalls gegenüber allen Ansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu

halten. Soweit urheberrechtlich geschützte Übersetzungen in Auftrag gegeben werden, hat der Kunde

den Verwendungszweck der Übersetzung genau zu bezeichnen und ist verpflichtet, alle nationalen

und internationalen gesetzlichen und vertraglichen Regeln bezüglich der Verwertung von Werken der

Literatur und Kunst zu beachten. Sollte der Kunde von dritter Seite wegen einer angeblichen

Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so hat er uns unverzüglich darüber zu informieren

und uns für den Fall eines Gerichtsverfahrens, die Teilnahme an demselben zu ermöglichen. Falls wir

selbst aus einem solchen Grunde von dritter Seite gerichtlich in Anspruch genommen werden sollten,

werden wir dem Kunden ebenfalls darüber informieren. Wenn er sich trotzdem an dem

Gerichtsverfahren nicht beteiligen sollte, sind wir berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.


8. Schriftform


Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich

festgehalten werden; mündliche Nebenabreden werden nicht anerkannt. Schriftlichkeit ist auch dann

gegeben, wenn der Text auf elektronische Weise versendet wird, wobei allerdings für den Auftrag

bzw. die Vertragsannahme durch den Kunden entweder eine sichere elektronische Signatur

verwendet oder die entsprechende Erklärung auch in Papierform mittels Post übermittelt werden

muss.


8. Allgemeines


a) Grundsätzlich verpflichten wir uns zur Verschwiegenheit bezüglich aller uns übergebenen

Unterlagen und zur Kenntnis gelangende Umstände des Kunden; diese Verpflichtung werden wir auch

allen von uns beauftragten Hilfspersonen auferlegen.

b) Auch der Kunde (Auftraggeber) ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit bezüglich aller ihm zur

Kenntnis gelangenden betrieblichen und geschäftlichen Umstände unseres Unternehmens,
insbesondere die von uns begehrten Preise verpflichtet: sollte ein von uns beschäftigtes

Unternehmen oder ein für uns tätig gewordener Dolmetscher den Kunden seine Dienste direkt

anbieten, so verpflichtet sich letzterer uns davon umgehend Bericht zu erstatten und in keine direkten

Vertragsbeziehungen mit den genannten Personen zu treten.

c) Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen uns mit unseren Honorar Ansprüchen wird

ausdrücklich ausgeschlossen.

d) Der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist nach österreichischem Recht

auszulegen und – mangels gegenteiliger Vereinbarung – in deutscher Sprache zu verfassen.

e) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der abgeschlossenen Vereinbarung oder

dieser AGB, bleiben die übrigen Regelungen und der Vertrag als solcher weiterhin bestehen und die

Parteien werden sich bemühen, die unwirksamen Bestimmungen durch solche Regeln zu ersetzen, die

den aufgehobenen Vereinbarungen möglichst nahekommen und dem wirtschaftlichen Zweck des

Vertrages entsprechen.

f) Zur Entscheidung aller auf Grund der mit uns abgeschlossenen Verträge entstehenden Streitigkeiten

ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht der Landeshauptstadt Salzburg zuständig.

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